| Generalplanung
Was
ist Generalplanung?
Generalplanung ist die Zusammenfassung
mindestens zweier Planungsleistungen.
Dem Wunsch des Bauherrn, für
die Verwirklichung seines Bauvorhabens nur einen
Ansprechpartner und Verantwortlichen zu haben,
kommen wir als Generalplaner dadurch entgegen,
dass wir mehrere oder sogar alle Fachdisziplinen
aus dem Bereich der Planung bei bewährter
Trennung zwischen Planung und Ausführung
übernehmen. Der Inhalt der Gesamtplanung
ergibt sich aus den vom Auftraggeber übertragenen
Leistungen, die sowohl objektbezogene Leistungen
wie die Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische
Ausrüstung etc., als auch zugehörige
Leistungen wie Vermessung, Bodenmechanik oder
ähnliches, beinhalten können.
Wir als Generalplaner schulden
über die Grundleistungen hinausgehend vor
allem durch Übernahme von Bauherrenaufgaben
auch Projektsteuerungsleistungen, die im wesentlichen
vielfältige Koordinationsaufgaben sowie Steuerungs-
und Überwachungsleistungen für die Planungsabläufe
der vom Generalplaner geschuldeten Fachingenieurleistungen
beinhalten. Die erforderliche Projektsteuerung
wird deutlich, wenn durch uns Unterauftragnehmer
eingesetzt werden und damit entsprechende Verträge
verhandelt, abstimmt, abgeschlossen und abgerechnet
werden müssen. Auch die technische und zeitliche
Koordinierung der Unterauftragnehmerleistungen
wird von uns durchgeführt und gesteuert,
insbesondere durch Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben
von Termin- und Ablaufplänen. Darüber
hinaus übernehmen wir die Schnittstellenverantwortung
und haften für unsere Leistungen sowie für
die der Unterauftragnehmer.
Für die einzelnen Planungsleistungen
der Grundleistungen (Nachunternehmer) gilt der
in der HOAI preisrechtlich vorgegebene Rahmen
der Mindest- und Höchstsätze. An zusätzlichem
Aufwand entstehen aber durch die Übernahme
der Bauherrenaufgaben die vorgenannten weiteren
Leistungen, für die das Honorar frei und
außerhalb eines vorgegebenen Preisrahmens
zu vereinbaren ist. Die Höhe dieses gesonderten
Honorars richtet sich nach der Komplexität
und Anzahl der Fachleistungen.

Vorteile der Generalplanung
für den Bauherrn
Die Zunahme an Generalplanungsleistungen zeigt
deutlich, dass dem Bauherrn aus dieser Dienstleistung
vielfältige Vorteile erwachsen:
- Der Aufwand für Administration und Koordination
verringert sich durch einen Ansprechpartner.
- Das oft unterschätzte Haftungsrisiko
für die Schnittstellenverantwortung entfällt.
- Der Zugriff auf einen Generalplaner minimiert
das generelle Haftungsrisiko - z. B. beim Ausfall
von einzelnen Fachplanern.
- Die Detailabstimmungen sind Aufgabe des Generalplaners,
nicht mehr die des Bauherrn.
- Die Einzelterminkontrolle entfällt für
den Bauherrn.
Wir als Generalplaner und somit
als einziger verantwortlicher Vertragspartner
entlasten den Auftraggeber durch Übernahme
von Aufgaben des Projektmanagements und der fachübergreifenden
Koordination und Verantwortung.
Durch die direkte Zugriffsmöglichkeit
des Generalplaners zu den ihm übertragenen
Leistungen der projektbeteiligten Sonderfachleute
ist eine schnelle und sichere Abstimmung der übergreifenden
Detailfragen möglich, was einerseits beim
Generalplaner (Objektplaner) höhere Planungssicherheit
und für den Bauherren eine höhere Kosten-
und Terminsicherheit mit sich bringt.

Administrativer Aufwand
Der Auftraggeber beauftragt uns in einem Vertrag
für das Gesamtprojekt. Soweit einzelne Fachleistungen
nicht im eigenen Haus erbracht werden können,
werden in Einzelverträgen die jeweiligen
fachbezogenen Leistungen durch uns gebunden. Die
Abstimmung der Einzelverträge untereinander
und zum Generalplanervertrag liegt in unserem
Verantwortungsbereich.
Der Schriftverkehr zwischen allen an der Planung
fachlich Beteiligten wird durch uns gebündelt
und nur die für den Auftraggeber relevanten
Schriftstücke werden an ihn weitergeleitet.
Gleiches gilt für die Planverwaltung. Hier
werden die einzelnen Pläne der Fachplaner
zusammengefasst, geprüft und in unserer Plandatenbank
verwaltet.
Der gesamte Planungsprozess
läuft bei Glöckner³ zusammen. Hier
findet ein Abgleich der Protokolle von Einzelbesprechungen
statt und die für den Auftraggeber relevanten
Aussagen und Ergebnisse werden zusammengestellt
und die notwendigen Entscheidungen mit dem Auftraggeber
herbeigeführt. In gleicher Weise wird auch
mit den Planunterlagen verfahren. Hier erhält
der Auftraggeber Gesamtpläne mit den jeweils
fachspezifischen Details der einzelnen Planungsbeteiligten.
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