Generalplanung

Was ist Generalplanung?
Generalplanung ist die Zusammenfassung mindestens zweier Planungsleistungen.

Dem Wunsch des Bauherrn, für die Verwirklichung seines Bauvorhabens nur einen Ansprechpartner und Verantwortlichen zu haben, kommen wir als Generalplaner dadurch entgegen, dass wir mehrere oder sogar alle Fachdisziplinen aus dem Bereich der Planung bei bewährter Trennung zwischen Planung und Ausführung übernehmen. Der Inhalt der Gesamtplanung ergibt sich aus den vom Auftraggeber übertragenen Leistungen, die sowohl objektbezogene Leistungen wie die Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung etc., als auch zugehörige Leistungen wie Vermessung, Bodenmechanik oder ähnliches, beinhalten können.

Wir als Generalplaner schulden über die Grundleistungen hinausgehend vor allem durch Übernahme von Bauherrenaufgaben auch Projektsteuerungsleistungen, die im wesentlichen vielfältige Koordinationsaufgaben sowie Steuerungs- und Überwachungsleistungen für die Planungsabläufe der vom Generalplaner geschuldeten Fachingenieurleistungen beinhalten. Die erforderliche Projektsteuerung wird deutlich, wenn durch uns Unterauftragnehmer eingesetzt werden und damit entsprechende Verträge verhandelt, abstimmt, abgeschlossen und abgerechnet werden müssen. Auch die technische und zeitliche Koordinierung der Unterauftragnehmerleistungen wird von uns durchgeführt und gesteuert, insbesondere durch Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben von Termin- und Ablaufplänen. Darüber hinaus übernehmen wir die Schnittstellenverantwortung und haften für unsere Leistungen sowie für die der Unterauftragnehmer.

Für die einzelnen Planungsleistungen der Grundleistungen (Nachunternehmer) gilt der in der HOAI preisrechtlich vorgegebene Rahmen der Mindest- und Höchstsätze. An zusätzlichem Aufwand entstehen aber durch die Übernahme der Bauherrenaufgaben die vorgenannten weiteren Leistungen, für die das Honorar frei und außerhalb eines vorgegebenen Preisrahmens zu vereinbaren ist. Die Höhe dieses gesonderten Honorars richtet sich nach der Komplexität und Anzahl der Fachleistungen.

Vorteile der Generalplanung für den Bauherrn
Die Zunahme an Generalplanungsleistungen zeigt deutlich, dass dem Bauherrn aus dieser Dienstleistung vielfältige Vorteile erwachsen:

  • Der Aufwand für Administration und Koordination verringert sich durch einen Ansprechpartner.
  • Das oft unterschätzte Haftungsrisiko für die Schnittstellenverantwortung entfällt.
  • Der Zugriff auf einen Generalplaner minimiert das generelle Haftungsrisiko – z. B. beim Ausfall von einzelnen Fachplanern.
  • Die Detailabstimmungen sind Aufgabe des Generalplaners, nicht mehr die des Bauherrn.
  • Die Einzelterminkontrolle entfällt für den Bauherrn.

Wir als Generalplaner und somit als einziger verantwortlicher Vertragspartner entlasten den Auftraggeber durch Übernahme von Aufgaben des Projektmanagements und der fachübergreifenden Koordination und Verantwortung.

Durch die direkte Zugriffsmöglichkeit des Generalplaners zu den ihm übertragenen Leistungen der projektbeteiligten Sonderfachleute ist eine schnelle und sichere Abstimmung der übergreifenden Detailfragen möglich, was einerseits beim Generalplaner (Objektplaner) höhere Planungssicherheit und für den Bauherren eine höhere Kosten- und Terminsicherheit mit sich bringt.

Administrativer Aufwand
Der Auftraggeber beauftragt uns in einem Vertrag für das Gesamtprojekt. Soweit einzelne Fachleistungen nicht im eigenen Haus erbracht werden können, werden in Einzelverträgen die jeweiligen fachbezogenen Leistungen durch uns gebunden. Die Abstimmung der Einzelverträge untereinander und zum Generalplanervertrag liegt in unserem Verantwortungsbereich. Der Schriftverkehr zwischen allen an der Planung fachlich Beteiligten wird durch uns gebündelt und nur die für den Auftraggeber relevanten Schriftstücke werden an ihn weitergeleitet. Gleiches gilt für die Planverwaltung. Hier werden die einzelnen Pläne der Fachplaner zusammengefasst, geprüft und in unserer Plandatenbank verwaltet

Der gesamte Planungsprozess läuft bei Glöckner³ zusammen. Hier findet ein Abgleich der Protokolle von Einzelbesprechungen statt und die für den Auftraggeber relevanten Aussagen und Ergebnisse werden zusammengestellt und die notwendigen Entscheidungen mit dem Auftraggeber herbeigeführt. In gleicher Weise wird auch mit den Planunterlagen verfahren. Hier erhält der Auftraggeber Gesamtpläne mit den jeweils fachspezifischen Details der einzelnen Planungsbeteiligten.

Organisationsform des Generalplaners
Generalplaner = Glöckner³ Architekten GmbH

  • Objektplanung Gebäude
  • Objektplanung Freianlagen

mit Unterauftragnehmern als

  • Nachunternehmer für Tragwerksplanung
  • Nachunternehmer für technische Ausrüstung
  • Nachunternehmer für thermische Bauphysik
  • Nachunternehmer für Schallschutz und Raumakustik

Besondere Generalplanerleistungen

  • Organisation
  • Beratung
  • Dokumentation
  • Koordination / Steuerung
  • Vertragsmanagement
  • Nachtragsmanagement

Der Vergütungstatbestand ergibt sich aus:
a) Übernahme von Bauherrenleistungen wie z.B.:

  • Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle.Zeitliche und fachlich-inhaltliche Koordination der übertragenen Fachplanungsleistungen
  • Überprüfen der Fachplanungsleistungen auf ihre technische Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Planungs- und Projektzielen
  • Überprüfen der Kostenermittlungen der Fachplaner, zusammengefasste Berichterstattung an den AG
  • Wahrnehmen des Entscheidungs-, Änderungs- und Schnittstellenmanagements
  • Entwickeln, Erstellen und Fortschreiben der umfassenden Termin- und Kostenpläne
  • Durchsetzung der AG-Anforderungen gegenüber den Fachplanern

b) Übernahme von vertrags- und haftungsrechtlichen Risiken:

  • Auswahl und Vertragsabschluß mit Fachplanern und Überwachen der Vertragserfüllung
  • Vertragsdokumentation für die Fachplanungsleistungen
  • Prüfen und Freigabe von Fachplanerrechnungen
  • Haftungsrisiko für Schlechtleistung des Fachplaners
  • Nachtragsmanagement für den Fachplaner gegenüber dem AG
  • Übernahme des Inverzugsetzungs-, Kündigungs- und Konkursrisikos des Fachplaners gegenüber dem AG
  • Haftung für planungsinterne Schnittstellen

Die Vergütung dieser übertragenen zusätzlichen Leistungen und Risiken sind als Zuschlag auf das Gesamthonorar des Generalplanervertrages abzugelten. Wobei das Honorar des Generalplanervertrages sich aus den Einzelhonoraren der Objekt- und Fachplanerleistungen auf der Grundlage der HOAI ermittelt und dem Zuschlag für die oben beschriebenen besonderen Leistungen der Generalplanung.

Koordination, Schnittstellen, Haftungsübernahme
Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich von Glöckner³, dass Termine und Fristen bei der Planung eingehalten werden. Ebenso haben wir den Informationsfluss zwischen den einzelnen an der Planung fachlich Beteiligten sicherzustellen und bei Bedarf Abstimmungsgespräche zu führen.

Es obliegt uns, die jeweilige Leistung der Planungsbeteiligten sowohl inhaltlich wie auch auf Vollständigkeit zu prüfen. Eventuelle Kollisionen mit anderen Planungsleistungen werden festgestellt und beseitigt.

Glöckner³ gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die Richtigkeit der einzelnen Planungen einschließlich aller Schnittstellen innerhalb des Gesamtprojektes. Für die Gewährleistung in der Planung haftet dem Auftraggeber nur Glöckner³.